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Am 28.12.12. hat der DULV in die Bauvorschrift für Tragschrauber (BUT) das  neue MToW von 560 kg eingefügt. Nun könnten die Hersteller Ihre Geräte auch mit dem höheren Abfluggewicht zertifizieren lassen !  Vorangegangen war eine Initiative des DULV, der diese, seit 2008 bestehende Möglichkeit, nun umsetzt. Rechtsgrundlage ist der sogenannte  EASA "Annex II", der die nationale Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden regelt.

 

 

 

 

 

In 2008 kam es dort zu einer überraschenden Änderung - die EASA erlaubte nationale Regelungen bei den Tragschraubern bis 560 kg.  England und Österreich hatten davon bereits vor Deutschland Gebrauch gemacht.

 

Das neue MToW erlaubt nun auch futuristischen Geräten, wie z.B.  dem  Arrowcopter, eine Zulassung.

 

Wie es, ausgerechnet bei den Tragschraubern, die deutlich lauter als die 3-achs gesteuerten ULs sind und zudem über kein

zusätzliches Rettungssystem verfügen, zu dieser Anhebung des MToW kommen konnte und warum dies nicht für die 3-achser gilt, bleibt ein Rätsel. Wie so vieles in der Luftfahrtgesetzgebung...

 

jd

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