Tragschrauber als UL mit 560kg
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Tragschrauber als UL mit 560kg
Eine Frage an die rechtlich versierten.
Ich habe gehört dass Tragschrauber ab nächstem Jahr 560kg haben dürfen und immer noch als UL gelten. Kann das sein? Wo kann man da nachschauen und sich informieren. Ich würde mich da mehr als verarscht vorkommen wenn das bei den Tragschraubern plötzlich ginge und die Dreiachser sich weiter mit der Gewichtsproblematik rumschlagen dürften. Haben die so eine starke Lobby.
Schöne Grüße
Ich habe gehört dass Tragschrauber ab nächstem Jahr 560kg haben dürfen und immer noch als UL gelten. Kann das sein? Wo kann man da nachschauen und sich informieren. Ich würde mich da mehr als verarscht vorkommen wenn das bei den Tragschraubern plötzlich ginge und die Dreiachser sich weiter mit der Gewichtsproblematik rumschlagen dürften. Haben die so eine starke Lobby.
Schöne Grüße
- laminar
- Beiträge: 6
- Registriert: 09.05.2007, 13:32
Hallo laminar,
Ich kann Dir die Frage für Deutschland nicht beantworten. Aber das europäische "Gerüst für ULs" findest Du hier EC 216/2008 in Annex II Punkte e) bis g) auf Seite 32.
Die von Dir genannten 560 kg stehen in Punkt f). Ob von Anfang an weiss ich nicht mehr. Aber seit 2-3 Jahren sicher.
ABER: Ob und wie all diese in Annex II aufgeführten Möglichkeiten ausgenutzt werden, ist jedem Land selber überlassen. Denn in dieser Annex II stehen ja eigentlich einfach die Ausnahmen für die weiterhin der jeweilige Staat und nicht die EASA zuständig ist und bleibt.
So sind zum Beispiel "UL-Helikopter" wie sie gemäss Annex II, Punkt e) ja unter individueller nationaler Aufsicht zulässig wären, in Italien seit jeher und in Frankreich seit etwa einem Jahr erlaubt. In Deutschland sind sie aber weiterhin verboten.
Anderes Beispiel: Was die 560 kg anbelangt, hat sich Frankreich entschieden, diese MTOM nicht anzuwenden. Es bleibt dort also bei 450 kg, auch für Gyros.
Was Deutschland mit dieser Möglichkeit anfängt - und das war ja Deine Frage, die ich in diesem Sinne gerne weitergebe - weiss ich nicht.
Wie "logisch" übrigens diese EASA Annex II Bestimmungen in bezug auf Helis und Gyros sind, kannst Du am folgenden Beispiel erkennen:
Annex II (e) i) bis iv): Einsitzige Helis sind bis 300 kg und zweisitzige bis 450 kg MTOM zugelassen. (Amphibien 330 und 495 kg).
Annex II f): Gyros ob ein- oder zweisitzig bis 560 kg.
Also: Für weitere - auf Deutschland bezogene - Informationen (inkl. Hinweis darauf, wo man das findet) danke auch ich im voraus.
Gruss Dick
Ich kann Dir die Frage für Deutschland nicht beantworten. Aber das europäische "Gerüst für ULs" findest Du hier EC 216/2008 in Annex II Punkte e) bis g) auf Seite 32.
Die von Dir genannten 560 kg stehen in Punkt f). Ob von Anfang an weiss ich nicht mehr. Aber seit 2-3 Jahren sicher.
ABER: Ob und wie all diese in Annex II aufgeführten Möglichkeiten ausgenutzt werden, ist jedem Land selber überlassen. Denn in dieser Annex II stehen ja eigentlich einfach die Ausnahmen für die weiterhin der jeweilige Staat und nicht die EASA zuständig ist und bleibt.
So sind zum Beispiel "UL-Helikopter" wie sie gemäss Annex II, Punkt e) ja unter individueller nationaler Aufsicht zulässig wären, in Italien seit jeher und in Frankreich seit etwa einem Jahr erlaubt. In Deutschland sind sie aber weiterhin verboten.
Anderes Beispiel: Was die 560 kg anbelangt, hat sich Frankreich entschieden, diese MTOM nicht anzuwenden. Es bleibt dort also bei 450 kg, auch für Gyros.
Was Deutschland mit dieser Möglichkeit anfängt - und das war ja Deine Frage, die ich in diesem Sinne gerne weitergebe - weiss ich nicht.
Wie "logisch" übrigens diese EASA Annex II Bestimmungen in bezug auf Helis und Gyros sind, kannst Du am folgenden Beispiel erkennen:
Annex II (e) i) bis iv): Einsitzige Helis sind bis 300 kg und zweisitzige bis 450 kg MTOM zugelassen. (Amphibien 330 und 495 kg).
Annex II f): Gyros ob ein- oder zweisitzig bis 560 kg.
Also: Für weitere - auf Deutschland bezogene - Informationen (inkl. Hinweis darauf, wo man das findet) danke auch ich im voraus.
Gruss Dick
- Dick M.
- Beiträge: 118
- Registriert: 09.03.2011, 09:37
genau so ist es, die NFL II 67/12 kam vor kurzer zeit raus.
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
das nun ausgerechnet die tragschrauber 560 kg nutzen dürfen, ist schon recht absurd; da hat wohl jemand einen guten lobbyisten bei der EASA sitzen gehabt..
noch hat aber keine firma eine musterzulassung für 560 kg, ist aber nur eine frage der zeit.
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
das nun ausgerechnet die tragschrauber 560 kg nutzen dürfen, ist schon recht absurd; da hat wohl jemand einen guten lobbyisten bei der EASA sitzen gehabt..
noch hat aber keine firma eine musterzulassung für 560 kg, ist aber nur eine frage der zeit.
webmasterjoerg- Administrator
- Beiträge: 746
- Registriert: 14.01.2004, 10:06
die Erhöhung des MTOW für UL wurde durch das Europäische Parlament vor einigen Jahren in einer Nachtsitzung auf Betreiben der Tschechen schon einmal beschlossen. Nachdem sich aber einige Abgeordnete durch ihre Lobbyisten beraten lassen haben, wurde es wieder gekippt. Für Tragschrauber wurde es später separat erhöht. Warum das Gesetz zur Erhöhung des MTOW für UL, vor allem durch den französischen Verband, so vehement verhindert wurde, ist mir nach wie vor unklar. Es wäre jedem Land freigestellt gewesen, dieses neue maximale Gewicht national zuzulassen oder eben nicht.
Bertus
Bertus
- bkühn
- Beiträge: 26
- Registriert: 20.12.2004, 18:49
Vielleicht weil dann die EASA es einfach gehabt hätte uns in die Finger zu bekommen?! Aber die Idee mal wieder eine Gewichtsdiskussion vom Zaun zu brechen ist nicht schlecht. Vielleicht kommt dann hier wieder ein bisschen Leben rein?
Gruss Stephan
Gruss Stephan
- Stephan
- Beiträge: 353
- Registriert: 21.06.2004, 19:02
- Wohnort: Saint André Réunion France
bkühn hat geschrieben: ...... Warum das Gesetz zur Erhöhung des MTOW für UL, vor allem durch den französischen Verband, so vehement verhindert wurde, ist mir nach wie vor unklar. Es wäre jedem Land freigestellt gewesen, dieses neue maximale Gewicht national zuzulassen oder eben nicht. ....
Hallo Bertus,
Zwei Dinge, die mir dabei immer wieder durch den Kopf gehen. Und zwar unabhängig von den Franzosen:
Erstens: Je mehr man sich der 600kg-LSA-Grenze der EASA nähert, desto unlogischer wird es zu begründen, warum für einen nur knapp leichteren Flieger eine andere Gesetzgebung zur Anwendung kommen soll als für einen mit 600-kg MTOM. Will heissen: Warum es wegen einem Gewichtsunterschied der nicht einmal mehr einer Tankfüllung entsprechen würde, in jedem EASA-Land eine eigene Gesetzgebung geben soll und für den mit 600 kg MTOM nur eine einzige?
Und das für Flugzeuge die - je länger je mehr - ebenfalls grenzüberschreitend operieren und auch gekauft und verkauft werden wollen.
Denn: ob uns das gefällt oder nicht, der Auftrag an die EASA lautet unter anderem halt auch ganz klar "Vereinheitlichung". In Politikerohren tönt so was gut! Und wenn man denen dann noch erklärt, dass ja auch der gleiche Luftraum benutzt wird …….. !!!!
Zweitens: Und das hat nun nur mit Deutschland zu tun: Selbst für die allerallerallerunterste UL-Klasse (120kg) braucht es hier eine sage und schreibe 69-seitige Bauvorschrift (in der dann sogar noch der Elektroantrieb wie z.B. hier ausgeschlossen wird)! Wenn nun die 472,5 kg MTOM auf 560 kg erhöht wird, dann wird so sicher wie das Amen in der Kirche auch der Ruf nach einer Revision der für diesen Gewichtsbereich zuständigen LTF-UL 2003 laut werden. Mit einem kurzen Blick auf die erwähnte 120kg-Vorschrift* kann man dann aber nur noch hoffen: "Gnade uns Gott" !!!
Drum: Alles "beim alten lassen" könnte hier vielleicht sogar ausnahmsweise mal Sinn machen ;-) . Ein paar Gründe dafür gibt es jedenfalls.
Gruss Dick M.
* Eine Bauvorschrift, die ja noch nicht einmal ein Jahr alt ist und deshalb ganz gut zeigt, wie "moderne" deutsche Regelungen auf diesem Gebiet heute aussehen. Andere Staaten brauchen fürs Gleiche zwischen 3 Zeilen bis maximal ein paar wenige Seiten.
- Dick M.
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