120er im (EU) Ausland
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120er im (EU) Ausland
hallo,
auf der "AERO 13" war der neue 120kg-Flieger von EKOLOT zu sehen. Nach den techn. Daten: http://www.ekolot.com ist das Gerät zum Luftwandern bestens geeignet. Aber:
In D ist´s klar. Kein Kennzeichen, keine Vk-Zulassung, kein Med., Lizenz nach § 1, Abs. 4(LVZO), der Hersteller/Halter ist zuständig für die Lufttüchtigkeit(DAeC/DULV wollen nichts davon wissen). Im Ausland gelten dagegen die Regeln nach EU-VO 216 Anhang II, hier "Einsitzer bis 300 kg"-Kennzeichen, VK-Zul- u. nat. Vorschriften. Nun sind die "leichten 120er" ja einfach in einem Trailer zu transportieren und es macht Sinn, damit ins Ausland zu reisen um z.B. Urlaub zu machen und zu fliegen, oder auch z.B. mit der "ELF"(Gleitzahl 27) luftwandern ins nahe Ausland. Mit anderen Worten: Im nahen (EU) Ausland gibt´s die dt. 120kg-Regelung nicht. Komme ich da "in Teufels Küche", was sagt die Haftpflicht, wenn ich den Flieger(ohne VK-Zul.nach dt.(nat) Recht, nur mit dt. Lizenz da fliegen will?
mfG Rudolf
PS: Für mich ist´s relativ einfach. Ich melde das Gerät als "ULM" in Franreich an(20€), dann habe ich eine "Kennnummer(z.B. 54xxxx)", fr. VK, versichert bei GFF und fliege legal mit fr. ULM-Lizenz(s. § 28, Abs. 1, neue LuftVZO)
auf der "AERO 13" war der neue 120kg-Flieger von EKOLOT zu sehen. Nach den techn. Daten: http://www.ekolot.com ist das Gerät zum Luftwandern bestens geeignet. Aber:
In D ist´s klar. Kein Kennzeichen, keine Vk-Zulassung, kein Med., Lizenz nach § 1, Abs. 4(LVZO), der Hersteller/Halter ist zuständig für die Lufttüchtigkeit(DAeC/DULV wollen nichts davon wissen). Im Ausland gelten dagegen die Regeln nach EU-VO 216 Anhang II, hier "Einsitzer bis 300 kg"-Kennzeichen, VK-Zul- u. nat. Vorschriften. Nun sind die "leichten 120er" ja einfach in einem Trailer zu transportieren und es macht Sinn, damit ins Ausland zu reisen um z.B. Urlaub zu machen und zu fliegen, oder auch z.B. mit der "ELF"(Gleitzahl 27) luftwandern ins nahe Ausland. Mit anderen Worten: Im nahen (EU) Ausland gibt´s die dt. 120kg-Regelung nicht. Komme ich da "in Teufels Küche", was sagt die Haftpflicht, wenn ich den Flieger(ohne VK-Zul.nach dt.(nat) Recht, nur mit dt. Lizenz da fliegen will?
mfG Rudolf
PS: Für mich ist´s relativ einfach. Ich melde das Gerät als "ULM" in Franreich an(20€), dann habe ich eine "Kennnummer(z.B. 54xxxx)", fr. VK, versichert bei GFF und fliege legal mit fr. ULM-Lizenz(s. § 28, Abs. 1, neue LuftVZO)
- rudolf fiedler
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- Registriert: 28.08.2006, 08:42
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