Vorübergehende Stilllegung
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Vorübergehende Stilllegung
Hallo,
aus beruflichen Gründen werde ich meinen UL-3-Achser dieses Jahr nicht fliegen können.
Um gewisse Kosten (z.B. Versicherung, Nachprüfung usw.) zu sparen, stellt sich für mich die Frage, ob analog zu den KFZ's eine vorübergehende Stilllegung eines UL möglich ist ?
Falls ja, hat das jemand schon gemacht und weiß darüber zu berichten, was da gemacht werden muss, wie lange darf das Flugzeug max. 'abgemeldet' sein und vor allem was zur 'Wiederzulassung' alles gemacht werden muss.
Schonmal vielen Dank für Eure Beiträge !
Gruss
Hans
aus beruflichen Gründen werde ich meinen UL-3-Achser dieses Jahr nicht fliegen können.
Um gewisse Kosten (z.B. Versicherung, Nachprüfung usw.) zu sparen, stellt sich für mich die Frage, ob analog zu den KFZ's eine vorübergehende Stilllegung eines UL möglich ist ?
Falls ja, hat das jemand schon gemacht und weiß darüber zu berichten, was da gemacht werden muss, wie lange darf das Flugzeug max. 'abgemeldet' sein und vor allem was zur 'Wiederzulassung' alles gemacht werden muss.
Schonmal vielen Dank für Eure Beiträge !
Gruss
Hans
- FlyingHans
- Beiträge: 6
- Registriert: 14.01.2005, 11:02
Re: Vorübergehende Stilllegung
brauchst du nicht, denn die laufende zulassung kostet ja nichts, eine neue JNP machst du, wenn du wieder zeit hast und die versicherung kannst du anrufen und ruhen lassen...
Gruss
Joerg
Gruss
Joerg
webmasterjoerg- Administrator
- Beiträge: 746
- Registriert: 14.01.2004, 10:06
Re: Vorübergehende Stilllegung
Danke Jörg für Dein Feedback.
Ich kann mir aber fast nicht vorstellen, daß der DAEC da einfach so zuschaut, ob Du Deine JNP fristgerecht machst oder nicht. Die können doch nicht wissen, ob Du den Flieger nicht doch fliegst.
Ich hatte mal durch einen Wechsel der Versicherung über den Jahreswechsel 1 Monat mal keinen Versicherungsschutz, da bin ich vom DAEC gleich angeschrieben worden und sie haben mir mit Entziehung der Verkehrszulassung usw. gedroht, falls ich nicht umgehend den neuen Versicherungsschein ihnen zuschicke.
War das etwa nur Einschüchterungstaktik ?
Gruss
Hans
Ich kann mir aber fast nicht vorstellen, daß der DAEC da einfach so zuschaut, ob Du Deine JNP fristgerecht machst oder nicht. Die können doch nicht wissen, ob Du den Flieger nicht doch fliegst.
Ich hatte mal durch einen Wechsel der Versicherung über den Jahreswechsel 1 Monat mal keinen Versicherungsschutz, da bin ich vom DAEC gleich angeschrieben worden und sie haben mir mit Entziehung der Verkehrszulassung usw. gedroht, falls ich nicht umgehend den neuen Versicherungsschein ihnen zuschicke.
War das etwa nur Einschüchterungstaktik ?
Gruss
Hans
- FlyingHans
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