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Häufig gestellte Fragen
Eine Zusammenstellung von Ralf Gross

Rubrik: AUSBILDUNG - Lizenzen

Frage: Wie ist der Ablauf bei einer Lizenzverlängerung/Erneuerung?
    Diese Frage wird auch ausführlich unter Ausbildung geklärt. Tabellenübersicht!
  • Im Downloadbereich findest Du ein Formular das heißt: Antrag auf Verlängerung des SPL-F
  • Ausdrucken und ausfüllen,
  • Den Antrag durch einen Fluglehrer, Ausbildungsleiter, oder BFL anhand Deines Flugbuches bestätigen lassen und alles mit dem Beiblatt (NUR DAS BEIBLATT) einsenden.
  • Unter der Rubrik LSG-Büro findest Du die Kostentabelle im PDF-Format (Unterschied ob Mitglied im DAeC oder nicht)
  • Zahlung entweder über das ausgefüllte Lastschriftformular (auch unter LSG-Büro) oder per Scheck oder per Überweisung auf das Konto (auch unter LSG-Büro)
  • Dann alles zusammen mit dem Beiblatt (!!!NUR DAS BEIBLATT!!!)(evt. mit Scheck) einsenden an das Luftsportgerätebüro Hermann Blenk Str. 28 in 38108 Braunschweig. 6. Viel Erfolg!



Frage: Wer kann bzw darf meine Flugstunden zur Scheinverlängerung bescheinigen ?
Antwort:

    Jeder Flugleiter bzw. Fluglehrer an Deinem Heimatplatz. Dieser unterschreibt auf dem jeweiligen Antragsformular mit seiner Flugleiter bzw. Fluglehrer Kennungs Nummer und seiner Unterschrift.
    Es brauchen keine Flugbücher etc. eingesandt werden!
    WICHTIG: Vereinskameraden oder Vorsitzende sind keine berechtigten Unterschriftspersonen!



Frage: Kann der UL-Schein erworben werden durch Anrechnung eines ehemaligen PPL ?
Antwort:

    NEIN!
    Die Vereinfachte Umschulung (5h) ist nur möglich bei vorhandensein eines gültigen PPL. Ansonsten ist die volle Ausbildung zu absolvieren.

Noch ein Hinweis: Die Umschulung ist keine Einweisung sondern eine regelrechte SCHULUNG!


Frage: Muss der Schüler bei Schäden in der Ausbildung zahlen?
Antwort:

    Dieser Punkt muß vorher im Ausbildungsvertrag geregelt werden. Grundsätzlich haftet in der Ausbildung bis zum Alleinflug der Lehrer. Vor dem ersten Alleinflug, besser aber vor unterschreiben des Ausbildungsvertrages die Bedingungen akzeptieren oder andere schule aussuchen. Empfehlen kann man Schulen mit einer Schülerselbstbeteiligung von max. 2500DM.
    (siehe hierzu unbedingt den Artikel unter Ausbildung
    Wie finde ich die richtige Schule?




Frage: Bekomme ich aufgrund meiner 250h UL, die ich in Rumänien geflogen habe, eine deutsche UL-Lizenz?
Antwort:

    NEIN ! Auch hier verweise ich auf §28 u.28a der LuftVZO! Der Einzelfall muß hierbei geprüft werden.Es ist jedoch mind. eine theoretische u. praktische Prüfung in Deutschland nachzuweisen.


Frage: Darf die Ausbildung ohne Flugtauglichkeit begonnen werden?
Antwort:

    Jein!
    Für die Theorie spielt es sicherlich keine Rolle. Deshalb darf grundsätzlich mit der Ausbildung begonnen werden. Bevor allerdings mit dem praktischen Ausbildungsunterricht begonnen werden kann, muß das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 dem Ausbildungsbetrieb vorliegen. Ich möchte hier keinem empfehlen vorher zu beginnen, da dies zu hohen Kosten führt ohne jemals den Flugschein zu erhalten wenn der Arzt "NEIN" sagt. Mehr dazu im §24+24a der LuftVZO (siehe Download-Luftverkehrsgesetze)Der Ausbildungsleiter einer seriösen Flugschule wird darauf bestehen, das die Tauglichkeit vorher erbracht wird.



Frage: Wer darf Flugzeiten bescheinigen ?
Antwort:

    In der Vergangenheit wurden oftmals Flugzeiten von unberechtigten Personen bestätigt.
    Bestätigungen nach §120LuftPersV dürfen nur von den in der LuftPersV autorisierten Personen wie Fluglehrer,Beauftragte für Luftaufsicht (BFL), Flugleiter,Prüfungsratsmitglieder,Ausbildungs-oder Flugbetriebsleiter oder Einweisungsberechtigten erfolgen.
    Vereinsvorsitzende,FL-Assistenten oder Geschäftsführer von Flugplätzen sind hierzu nicht berechtigt.




Frage: Krankheitsbedingt habe ich das "SOLL" zur Scheinverlängerung nicht erfüllt. Auch in naher Zukunft schaffe ich es nicht die Pflichstunden zu fliegen. Was für Möglichkeiten habe ich noch um die Lizenz zu behalten?
Antwort:

    Du kommst dann in die Gruppe der Lizenzinhaber mit einer Erlaubnis, die weniger als 36 Monate erloschen ist.
    Zur Erneuerung mußt Du unter Aufsicht eines Fluglehrers 18h,5Überlandflüge und 36 Starts/Landungen nachweisen. Außerdem kann eine praktische Prüfung verlangt werden! (Unter Ausbildung gibts eine übersichtliche Tabelle mit allen
    Einzelheiten zur Verlängerung



Frage: Dürfen zwei UL-Piloten, die noch nicht die 60h Flugerfahrung (Passagierberechtigung) haben zusammen fliegen?
Antwort:

    Ja! Ein Passagier ist eine Person die nicht befähigt ist ein Luftfahrzeug zu führen. Zwei SPL-F Piloten dürfen dementsprechend sofort nach Scheinerhalt zusammen fliegen. Dies hat der Beauftragte im Jahr 2000 zusammen mit dem LBA entschieden!

    Quelle: NFL-II-87/99 Achtung: In  2003 ist diese Regelung zurückgenommen worden - die neue Antwort ist daher definitiv NEIN!  (siehe Ul-News)



Frage: Krankheitsbedingt verschiebt sich meine praktische Ausbildung. Wie lange gilt die Theorie ?
Antwort:

    LuftPrersV §128(9)! Zwischen dem Zeitpunkt der abgelegten theoretischen Prüfung und dem Zeitpunkt der abzulegenden praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 12 Monate liegen.


Frage: Wieviel Stunden muss ein umgeschulter PPL Pilot auf Luftsportgeräte (Beiblatt F) fuer die Doppelsitzerberechtigung fliegen, oder ist hier keine Mindestanforderung noetig. ?
Antwort:

    Doch ! 20 Flugstunden nach Scheinerhalt, dieses soll in der neuen LuftPersV (voraussichtlich 2003) geändert werden.



Frage: Vorhanden: Luftsportgerätelizenz-Beiblatt F für gewichtskraft.- u. dreiachsgesteuert.
Wieviele Stunden muessen bei beiden geflogen werden zur Scheinverlaengerung.?

Antwort:

    Mit gueltiger Erlaubnis fuer andere Muster reichen zur Verlaengerung 10 Starts/Landungen innerhalb der letzten 24 Monate! Das h., er braucht nur fuer eine Berechtigung (z.B. 3achser) das Mindestsoll erfuellen. Hier fliegt er zur Verlaengerung

  • 18h
  • 5 x Ueberlandfluege
  • 36 Landungen
    innerhalb der letzten 24Monate. Fuer gewichtskraftgesteuert braucht man dann nur 10 Landungen!
    Aktuelle Bedingungen sind immer auf der Seite Ausbildung zu finden!




Frage: Wieviele Stunden muessen bis zur Doppelsitzerberechtigung bei aerodynamisch gesteuerten geflogen werden, wenn eine Umschulung von schwerkraftgesteuert auf aerodynamisch erfolgt ist. ?
Antwort:

    Hier gelten genau wie beim PPL 20 Flugstunden nach Eintrag in das Beiblatt F !
     

Wir haben auch einen Piloten mit PPL Lizenz ,der den UL-Schein aerodynamisch gesteuert vor kurzer Zeit erworben hat. Wieviele Stunden muss er mit dem UL-Schein fliegen und wieviele kann er durch die E-Klasse ersetzen um eine Scheinverlaengerung zu erhalten. ?
Antwort:

    Zur Verlaengerung muss er 18h fliegen , 36 Starts u.Landungen und 5 Ueberlandfluege. Es kann aber bei entsprechend absolvierten PPL-Flugstunden angerechnet werden:

  • 15h bleibt 3h
  • 4 Ueberlandfluege bleibt 1 Ueberlandflug
  • 12 Landungen bleibt 24 Landungen




Frage: Kann man mit einem LSF-F für motorisierte Gleitschirme auch ein 3achs Flugzeug fliegen ?
Antwort:

    Ob man das kann, kann ich nicht beurteilen. Die Frage müßte heißen, darf man es? Antwort: NEIN ! Selbst das Vertrautmachen reicht hier nicht aus da eine spez. Umschulung auf 3achs Geräte erforderlich ist. Dies bedeutet, das man einen separaten Schein bzw. einen zusätzlichen Eintrag bekommt der dazu berechtigt, 3achs Flugzeuge zu fliegen. Geflogene Zeiten mit einem Motgleitschirm werden in diesem Fall berechtigter Weise nicht anerkannt.


 


Rubrik: Luftsportgerätebüro LSG-B


Frage: Sind die Antragsformulare im Web abrufbar ?
Antwort:

    Ja! Alle nötigen Formulare findest Du unter Download. Sollte es Probleme geben, schreibe an Ralf Gross


Frage: Kann man Online eine Unfallmeldung abgeben ?
Antwort:



Frage: Wo finde ich eine Statistik über zugelassene UL-Flugzeuge in Deutschland ?
Antwort:

    Diese aktuellen Angaben findest Du auf der Seite Flugzeuge



Frage: Wer darf Flugzeiten bescheinigen ?
Antwort:

    In der Vergangenheit wurden oftmals Flugzeiten von unberechtigten Personen bestätigt.
    Bestätigungen nach §120LuftPersV dürfen nur von den in der LuftPersV autorisierten Personen wie Fluglehrer,Beauftragte für Luftaufsicht (BFL), Flugleiter,Prüfungsratsmitglieder,Ausbildungs-oder Flugbetriebsleiter oder Einweisungsberechtigten erfolgen.
    Vereinsvorsitzende,FL-Assistenten oder Geschäftsführer von Flugplätzen sind hierzu nicht berechtigt.



Frage:Ich habe ein Flugzeug gekauft! Wie melde ich dies an bzw. um?

Antwort:

    Das wichtigste beim Kauf ist der Abschluß eines Kaufvertrages! Mit einer Kopie des Kaufvertrages und der alten Zulassung, Versicherungsschein beantrags Du beim LSG-B in Braunschweig die Umschreibung auf den neuen Halter. Eine Kopie des Nachprüfscheines ist allgemein nicht notwendig, weil dieser dem LSG-B vorliegt. Die Gebühren werden im allgemeinen per Nachnahme erhoben. (Die Kosten und ein entsprechendes Formular ist unter siehe unter "LSG-B Büro" zu finden.)


Frage: Wieviele Flugzeuge werden benötigt um eine Flugschule betreiben zu können?
Antwort:

    Die Anlage 2 zu §32 LuftVZO schreibt mindestens 2 vor bzw. "Luftfahrzeuge müssen in einer Zahl zur Verfügung stehen, die eine zügige Ausbildung der Bewerber ermöglicht"! Allgemein gilt: pro 5 Teilnehmer ein Flugzeug das uneingeschränkt der Schule zur Verfügung stehen muß!



Frage: Müssen alle Forderungen der Bauvorschrift eingehalten werden oder kann man auch in einigen Punkten abweichen.
Antwort:

    Erfüllen JA!
    Abweichen NEIN!
    In der gültigen Bauvorschrift (BFU95) sind alle Forderungen Mindestforderungen die erfüllt werden müssen! Lese Sie einfach mal durch. Du findest sie unter der Rubrik Download (Achtung: seit 2003 gibt es eine neu, diese ist ebenfalls verfügbar)


Rubrik: Fluglehrer Umschulung Lizenzen


Frage: Wie sind die Bedingungen für PPL-Lehrer um UL-Lehrer zu werden ?

Antwort:

    An unsere Hotline wird besonders in letzter Zeit nach den Bedingungen für PPL-Lehrerumschulungen gefragt. Als Beispiel nehmen wir einen PPl-Lehrer der noch nicht im Besitz des SPL-Beiblattes F ist!
    Die Bedingungen sind wie folgt:


    Frage: Wie ist der Ablauf bei einer Auswahlprüfung zum Fluglehrer ?
    Antwort:

      1. Die Auswahlprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung ( normale UL-Prüfung )gemäß Prüfungsfragenkatalog, bei der allerdings ein hoher Prozentsatz ( über 90 % ) erreicht werden sollte. Eine gute theoretische Vorbereitung ist also erforderlich, denn künftige Fluglehrer sollten schon über ein profundes theor.Wissen vefügen.
      2. Ist eine praktische fliegerische Überprüfung (auf C42 oder Remos G3 ) mit einem Prüfungsrat erforderlich ( ca. 30 Minuten ), um die fliegerische Eignung festzustellen ( Airwork ).
      Die bestandene Auswahlprüfung berechtigt dann zum Besuch des Assi-Lehrgangs
      Die Theorie-Vorbereitung sollte anhand der Fachbuchreihe "Der Privatflugzeugführer" von Wolfgang Kühr erfolgen.


    Frage: Wie verläuft die Prüfung bei einem UL-Lehrerlehrgang?
    Antwort:

      Bestandteil der theoretischen Prüfung ist ein schriftlicher sowie evt. ein mündlicher Nachweis der Fähigkeiten. Der Nachweis für eine Lehrerbefähigung ist durch die Ausarbeitung und Durchführung einer großen Lehrprobe zu erbringen.
      Der praktische Prüfungsflug erfolgt für den Lehreranwärter vom rechten Sitz aus um nachzuweisen, das er dies Flugzeug in allen Situationen beherrscht. Der Prüfungsrat sitzt in diesem Fall auf dem Schülersitz.




    Frage: Wie kann ich meine abgelaufene Lehrberechtigung für Luftsportgeräte erneuern lassen ?
    Antwort:

      So hart das klingen mag, Gar nicht!

        Der Grund hierfür liegt im §97 (7) LuftPersV: "Eine noch gültige Berechtigung kann um die Gültigkeitsdauer nach Satz 1 verlängert werden, wenn der Bewerber während der Gültigkeitsdauer eine Tätigkeit als Fluglehrer, Prüfungsratsmitglied oder als Sachverständiger sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Gültigkeit nachweist!"

      Abgelaufene Erneuerung kennt die LuftPersV nicht, d.h. die Lehrberechtigung muß neu erworben werden.
      Bei der bevorstehende Überarbeitung der LuftPersV werden wir einen Antrag auf Änderung des §97 stellen, sodas eine Erneuerung möglich wird. Eine andere Antwort kann ich z.Zt. leider nicht geben.


    Rubrik: ALLGEMEINE FRAGEN


    Frage: Kann man Online eine Unfallmeldung abgeben ?
    Antwort:



    Frage: Wo kann man Ul,s mit Floats fliegen bzw. eine Einweisung bekommen. ?
    Antwort:

      Hierzu liegen uns keine genauen Daten vor. Tatsache ist jedoch, das in Deutschland der Wasserflug meines Wissens nicht erlaubt ist. Am Gardasee bzw. in Dänemark oder Holland soll so etwas möglich sein. Adressen habe ich aber leider nicht, versuche aber welche zu bekommen. Werde das Thema in einer der nächsten News behandeln.




    Frage:Bin ich aufgrund meiner Mitgliedschaft im DAeC beim Luftsport versichert? Ist das zusätzliche Risiko in der Lebensversicherung eingeschlossen?
    Antwort:

      NEIN und NEIN!
      Zur zweiten Frage muß ich dringend empfehlen, der Versicherungsgesellschaft das erhöhte Risiko mitzuteilen und darum bitten, das sie Dir den Einschluss schriftlich bestättigen. Die Lebensvers. ist ohne Aufgeld, eine Unfallvers. nur mit Aufgeld möglich.



    Frage: Was wird bei den Flugveranstaltungen (Pfingst Rallye u. andere Flüge) verlangt ?
    Antwort:

      Ausser einer gültigen Lizenz und einem zugelassenen Flugzeug nichts! Die Sportkommission beteiligt sich bei einigen Veranstaltungen sogar an den Kosten für jeden Teilnehmer



    Frage: Gibt es für Mitglieder Rabatt bei den Kosten der LuftKostV?
    Antwort:

      Jein! Es darf nicht unterschieden werden zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. A Dllerdings gibt es einen Unterschied in der Mehrwertsteuerberechnung. Mitglieder werden mit 7% berechnet, Nichtmitglieder mit 16%. Dies macht zum Beispiel einen Unterschied von rund 12 Euro bei einer Jahresnachprüfung aus!




    Frage: Wie kann ich Prüfungsrat werden ?
    Antwort:

      Hier gibt es keine festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Prüfungsräte werden vom LSG-B nach Rücksprache mit den Fachleuten der ULKO ernannt. Besonders möchte ich darauf hinweisen, das es keinen Rechtsanspruch gibt um Prüfungsrat zu werden. Zunächst wird von uns geklärt ob vor Ort überhaupt ein bedarf besteht. Sollte dies der Fall sein, so muss der Bewerber über langjährige Erfahrung im UL-Flugsport verfügen und natürlich entsprechend lange in der Ausbildung tätig sein. Weitere Lizenzen werden positiv bewertet. Ein guter Leumund ist ferner eine Grundvoraussetzung.


    Frage: Welche Feuerlöscheinrichtungen sind an einem Landeplatz (UL) vorgeschrieben ?
    Antwort:

      Hier gelten die Richtlinien für das Feuerlösch und Rettungswesen an Landeplätzen vom 01.03.83

      Der dem Landeplatzhalter gemäß §53Abs.1 in Verbindung mit § 45Abs.1 LuftVZO obliegende ordnungsgemäße Betrieb eines Landeplatzes erfordert die Vorhaltung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten zur Hilfeleistung bei Luftfahrzeugunfällen.
      Diese besagen unter anderem in Abschnitt III. 1.1:

        Auf Landeplätzen, auf denen nur Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Flugmasse bis zu 2000KG verkehren, ist ein Kraftfahrzeug (nicht mit Anhänger), möglichst mit geländegängiger Bereifung, mit folgender Mindestausstattung vorzuhalten:

      • zwei Handfeuerlöscher mit je 12Kg Trockenlöschpulver
      • zwei Handfeuerlöscher mit je 6Kg Trockenlöschpulver
      • ersatzweise einer davon mit Kohlendioxyd-(CO²)-Füllung.

    Vorschriften für Gebäude,Tankstellen,Werkstätten usw. werden hiervon nicht berührt. Die Geräte müssen amtlich geprüft und zugelassen sein.


    Frage: Die magnetische Erdachse verschiebt sich jährlich, Warum u.Wieso ?
    Antwort:

      Ich versuchs mal einfach!
      Unsere Erde besteht aus verschiedenen Schichten. Die Schicht auf der wir rumlaufen ist Erde,Steine oder schlichtweg Dreck. Dort sind eben auch etliche Stellen mit Eisenhaltigem Gestein. Die sind aber hierfür nicht verantwortlich, sondern die nächsten Schichten. Und zwar gibt es eine Schicht aus flüssigem Gestein (Lava) mit einem Zentrum aus flüssigem Eisen und dieses ist für das Magnetfeld verantwortlich. Da diese Schicht eben flüssig ist bewegt sie sich ganz langsam und das Magnetfeld der Erde auch.



    Frage: Kann ich meine Halterhaftpflichtversicherung in den Wintermonaten abmelden?
    Antwort:

      Ja natürlich kannst Du das, aber davon rate ich Dir ab!

        1. Die Zulassung erlischt sofort! Die Versicherung gibt eine Meldung an das LSG-B!
        2. Du mußt eine neue Zulassung beantragen und die kostet wieder Gebühren.
        3. Monatsverträge sind meistens teuerer als Jahresverträge.
        4. Ist das Gerät Musterzugelassen worden bevor die neue Lärmschutzverordnung in Kraft getreten ist, mußt Du auch noch eine neue Lärmmeßung (mind. DM1.000,--) nachweisen. Bei Geräten, die in den letzten zwei Jahren Musterzugelassen wurden entfällt dies!

      Also auch hier kann ich nur abraten!



    Frage: Gibt es schon EU-Gesetze für Luftsportgeräte ?
    Antwort:

      Unseres Wissens gibt es z.Zt. keine EU-Regelungen für Luftsportgeräte. EU-Gesetze für die allgemeine Luftfahrt gibt es im Fachhandel.




    Frage: Ist es richtig, das man auf allen Flugplätzen landen darf (wie E-Klasse)?
    Antwort:

      NEIN, bisher gibt es keine Regelung die dies genehmigt!



    Frage: Gibt es schon Bestimmungen für eine EU-Zulassung ?
    Antwort:

      NEIN, Ultraleichtfliegen ist weiterhin national geregelt.



    Frage: Das Jahr 1800 und 1900 waren keine Schaltjahre. Wie ist das bei dem Jahr 2000 ?
    Antwort:

      Oh man, hier werden ja Fragen gestellt. Das Jahr 2000 ist ein Schaltjahr. Der Hintergrund ist, ein Sonnenjahr beträgt 365,2422 Tage. Dieser Überschuss von 0,2422 Tagen wird durch den zusätzlichen Tag im Schaltjahr nur ungenau ausgeglichen. dadurch entsteht nämlich wiederum ein kalendarisches Defizit von 0,0312 Tagen in vier Jahren, also von 3,12 Tagen in 400 Jahren. Diese 3,12 Tage gleicht wiederum die Regelung weitgehend aus, dass nur jedes vierte Säkularjahr ein Schaltjahr ist. Die Restdifferenz in 400 Jahren beträgt dann nur noch 0,12 Tage




    Frage: Wie ist der Stand bei den EMV-Gebühren ?
    Antwort:

      Viel kann man dazu nicht sagen. Der DAeC Vorstand hat beim Mainzer Gericht Berufung eingelegt. Die Post versucht die Berufung zu verhindern. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im November erwartet. Wir werden in den NEWS berichten.



    Frage: Frage zu VLA zugelassenen Typen:
    Zunehmend gibt es UL Flugzeuge auch in einer VLA Version, die wahrscheinlich fast baugleich sind. Ist es statthaft, mit einer UL - Lizenz ein VLA zugelassenes Flugzeug zu fliegen, wenn das tatsächliche Abfluggewicht von 450kg eingehalten wird ?
    Antwort:

      Nein! Mit dem SPL-F (Sportpilotenlizenz-Beiblatt-F) darf man nur Flugzeuge mit einer Mike Zulassung fliegen. Es gibt lediglich zwei Eintragungen über berechtigte Muster. Dies sind dreiachs-und /oder gewichtskraftgesteuerte Muster.




    Frage: Gibt es schon Ultraleichte Hubschrauberumschulung ?
    Antwort:

      NEIN! In Deutschland fliegen diese sogenannten "UL"-Hubschrauber in der Experimental Klasse. Hierfür ist der PHPL erforderlich. Die UL-Hubschrauberausbildung wird es so schnell auch nicht geben. An dieser Stelle möchte ich vor folgendem warnen: In einer UL-Zeitschrift wurde vor kurzem Berichtet, das manche Anbieter bzw. Hersteller von UL-Drehflüglern eine sogenannte Schmalspurausbildung anbieten damit das Gerät nicht gleich zu Schrott geflogen wird! Als letztern Satz steht dann: " Hier nützt dies aber leider nichts!"
      Ich möchte dringend vor solchen "Schmalspurausbildungen" ( Selbstmordausbildung ?) warnen!



    Frage: Muß man eigentlich noch einen Helm beim UL-Fliegen tragen ?
    Antwort:

      Jaaaain!
      §3 (2) LuftBO besagt, das Pilot und Passagier mit einem geeigneten Kopfschutz ausgerüstet sein muss (und jetzt kommts,) zur Abwehr von Verletzungen bei Unfällen oder sonstigen Störungen. Der Beauftragte kann weitere Ausnahmen zulassen. Generell ist ab 1999 per NFL der vorgeschriebene Kopfschutz bei modernen geschlossenen Ultraleichtflugzeugen aufgehoben.


    Frage: Wird der angebotene Refresher-Lehrgang auch als FL-Fortbildung anerkannt ?
    Antwort:

      NEIN!, Um die Lehrberechtigung verlängert zu bekommen, muß ein spez. Fluglehrerfortbildungslehrgang besucht werden. Dies muss kein spez. Lehrgang für Luftsportgeräte sein sondern es reicht aus an irgend einem PPL-Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Dieser wird vom LSG-B anerkannt!




    Frage: Gibt es wie bei anderen Sportarten auch ein Leistungsabzeichen für UL-Flieger ?
    Antwort:

      Ja! Der "Kolibri" ist das FAI-Leistungsabzeichen für UL-Flieger. Diesen gibt es in Bronze,Silber und Gold. Die Bedingungen um dieses Leistungsabzeichen zu bekommen sind unter anderem auch im Fliegertaschenkalender abgedruckt.



    Frage:Aus privaten Gründen möchte ich mein UL vorübergehend abmelden . Was muß ich tun?
    Antwort:

      Bei einer Verkehrszulassung hast Du ein Lufttüchtigkeitszeugnis bekommen. Dieses ist aber nur gültig mit einem gültigen Nachprüfschein der zusammen mit dem Lufttüchtigkeitszeugnis den Nachweis der Zulassung darstellt! Hast Du keine Jahresnachprüfung (JNP), dann hast Du auch keine Zulassung wobei das Lufttüchtigkeitszeugnis immer noch in Deinem Besitz ist und bleibt.
      Ist jedoch die Versicherung erloschen (weil z.B. nicht bezahlt), dann ist das Lufttüchtigkeitszeugnis sofort einzuziehen. (§10LuftVZO)! Vorsicht bei ganz alten Flugzeugen! Evt. neue Lärmmessung erforderlich!





    Rubrik: TECHNIK Personen
    Frage: Wie kann ich Prüfer Klasse V werden ?
    Antwort:

      Für Prüfer der Klassen 1,2,3 gibt es keine Probleme. Die Lizenz wird umgeschrieben/erweitert auf Klasse V.
      Für andere Personen ist ein Lehrgang vorgeschrieben. Vorausetzung sind sehr gute Kenntnisse im Flugzeugbau, Gemischtbauweisen-GFK/CFK, Holz,Metall und Motorenkunde.
      Es sei allerdings auch hier erwähnt, das für das LSG-B z.Zt. etwa 200 Prüfer tätig sind. Hiervon haben etliche schon Probleme die Soll-Prüfungen zu erfüllen die notwendig sind um die Lizenz zu verlängern. Es besteht zwar ein Rechtsanspruch auf die Prüferlizenz wenn die Bedingungen erfüllt sind aber es gibt keinen Rechtsanspruch um für das LSG-B tätig zu werden. Ein interner Vertrag mit dem LSG-B ist aber notwendig um als Prüfer Klasse V tätig zu werden. Weitere Auskünfte erteilt das LSG-B in Braunschweig.






    Rubrik: TECHNIK Flugzeug
    Frage: Was ist bei Änderung eines Musterzugelassenen Flugzeuges zu tun,(hier Einbau eines stärkeren Motors)
    Antwort:

    • 1. Die Änderung des zugel. Musters muß den Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge (BFU-95) entsprechen!
    • 2. Eine Änderung des zugel. Musters, die sich auf seine Lufttüchtigkeit auswirken kann, ist vor Durchführung dem Luftsportgerätebüro (LSG-B) mitzuteilen.
    • 3. Wird diese Änderung nach (Punkt2) nicht von dem Entwicklungsbetrieb oder dem Hersteller vorgenommen, kann das LSG-B die Stellungnahme des Entwicklungsbetriebes oder des Herstellers einholen.
    • 4. Es ist eine ergänzende Musterprüfung durchzuführen.



    Frage: Ich habe mir aus USA einen Holzpropeller mitgebracht. Darf ich den auf meinem Flugzeug montieren?
    Antwort:

      Ja montieren darfst Du ihn aber Deine Zulassung des Flugzeuges ist im gleichen Moment erloschen. Ich rate dringend von solchen Aktionen ab da dies Versicherungsrechtliche Probleme mit sich bringen kann. In einem Schadensfall wird nach dem i-pünkchen gesucht und dort würden sie ihn finden. Was anderes ist es, wenn der Propeller im Gerätekennblatt als verwendbar eingetragen ist. Ein gültiges Kennblatt für Dein Flugzeug hat Dein Prüfer oder ist über unsere Seite FLUGZEUGE abzurufen!




    Frage: Müssen alle Forderungen der Bauvorschrift eingehalten werden oder kann man auch in einigen Punkten abweichen.
    Antwort:

      Erfüllen JA!
      Abweichen NEIN!
      In der gültigen Bauvorschrift (BFU95) sind alle Forderungen Mindestforderungen die erfüllt werden müssen! Lese Sie einfach mal durch. Du findest sie unter der Rubrik TECHNIK !



    Frage: Kann ich kleinere Reparaturen an meinem Luftsportgerät selbst durchführen und müssen diese abgenommen werden?
    Antwort:

      2 x JA !
      Die Wartung sowie kleine Reparaturen und kleine Änderungen unterliegen Nachprüfungen zur Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten. Besonders aus "Versicherungstechnischen" Gründen sollte dies unbedingt beachtet werden.
      Nachprüfungen können auch angeordnet werden, wenn dem Beauftragten Mängel bekannt werden, die die Lufttüchtigkeit beinträchtigen können. Wir warnen ausdrücklich vor Reparaturen an sogenannten Composite Flugzeugen da hier für meistens die Qualifikation bzw die technischen Hilfsmittel und Voraussetzungen fehlen!



    Frage: Welche Fangleinen sind am besten geeignet um die Verbindung zwischen FL-Holm und Rettungssystem herzustellen ?
    Antwort:

      Für die Verbindung solltest Du flache Kevlarleinen nehmen die an den Aufhängepunkten nochmals mit einem Kunststoff ummantelt ist. Auf keinen Fall sollte man Stahlseile nehmen und diese z.B. als Schlinge um den Flügelholm legen! Bei einer Auslösung des Rettungssystems tretten solche Kräfte auf, das der Holm mit dem Seil glatt durchtrennt werden kann. Aus diesem Grund sind Kevlarbänder die bessere Wahl!




    Frage: Ich kann ein 450Kg Rettungsgerät aus dem Ostblock bekommen. Darf ich das nutzen ?
    Antwort:

      Da ich nicht weiß um welches Gerät es sich handelt, NEIN!
      Ich verweise deshalb auf die Seite "TECHNIK" und der Rettungssysteme. Alles was dort nicht aufgeführt ist, darf an deutschen Luftsportgeräten nicht verwendet werden!



    Frage: Verlängert sich der Packintervall für meinen Schirm, wenn dieser in einem geschlossenen Flugzeug montiert ist ?
    Antwort:

      Das kommt darauf an! Zu Deinem Schirm bekommst Du auch ein Handbuch und da steht es drin. Für das Rescue 325/400 ist der Intervall bei Außenmontage 1 Jahr und bei Innenmontage 3 Jahre! Dies gilt aber nur für dieses System. Hinweis: Ein Repack darf nur ein lizensierter Packer durchführen, normale Rettungsfallschirmpacker sind dies nicht! Siehe hierzu die Seite "TECHNIK / RETTUNGSSYSTEME"



    Frage: Das USH520-Rettungsgerät ist zugelassen für 520Kg. Darf ich jetzt die 450Kg max.Abflugmasse überschreiten?
    Antwort:

      Au Backe, natürlich NEIN!
      Warum es dieses Gerät gibt, weiß ich zwar nicht, auf jeden Fall bitte dabei folgendes beachten: Dieses Gerät deckt den Bereich bis 520Kg Abflugmasse zwar ab aber Luftsportgeräte dürfen nur bis 450Kg maximale Abflugmasse betrieben werden. Und dies bitte ich zu beachten, da es ansonsten Versicherungstechnisch sehr böse enden kann! Die Gefahr besteht, das durch die Werbeaussagen viele meinen, jetzt könne man die 450Kg überschreiten. Davor kann ich allerdings nur warnen!




    Frage: Mir wurde gesagt, Leichthubschrauber u. Gyrokopter sind mittlerweile zugelassen. Wie bekomme ich genaue Infos ?
    Antwort:

      Zugelassen sind Leichthubschrauber bisher als Experimental nicht als UL! Die Leichthubschrauber werden aber die D-Mike Zulassung erhalten. Voraussetzung für den Flugbetrieb wird aber ein herkömlicher Hubschrauberschein sein (PPL-E). Beispiel: Geschult wird auf einem Robinson R22 mit anschließender Umschulung auf Leichthubschrauber der Kennung D-Mike. Die Kosten für einen ganz normalen Hubschrauberschein sind also einzukalkulieren.
      Gyrokopter sind in der Erprobung aber noch nicht endgültig zugelassen. Der Luftsportgerätebüro hat die Beauftragung bekommen. An der Zulassung wird in Brüssel (EU) gearbeitet. Genaue Infos hierueber kann das LSG-B liefern. Tel. 0531-2354060





    Rubrik: AUSLAND - von Deutschland nach ....
    Frage: Darf ein deutscher UL-Pilot der nur den SPL-F hat, nach Österreich einfliegen ?
    Antwort:

      Nein! Erst jetzt (Juni 2000) wurde uns von Austria Control mitgeteilt, das ein deutscher nur mit gültigem PPL-A oder B nach Österreich einfliegen darf, da der deutsche UL-Schein nicht anerkannt wird. Austro Control beruft sich dabei auf nicht "ICAO" konforme Ausbildung. Es gibt aber keinen internationalen UL-Schein sondern Ultraleichte sind nach wie vor immer national geregelt. Die deutsch zugelassenen Ultraleichtflugzeuge werden in 8 europ. Ländern anerkannt, unter anderem auch in Österreich. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt um mit Österreich einen bilateralen Vertrag auszuhandeln. Per datum 02.02.2002 ist dieser Fall immer noch nicht geregelt. Wir nehmen am Montag den 04.03.2002 selber Kontakt mit dem Verkehrsministerium auf.



    Frage: Wie kann ich meine deutsche UL-Lizenz in USA nutzen ?
    Antwort:

      Überhaupt nicht!
      In den USA kannst Du mit der deutschen Lizenz ein deutsch zugelassenes UL fliegen oder aber ohne jegliche Lizenz ein sogenanntes Microlight. Anmerkung: Die FAA bearbeitet z.zt. einen Vorschlag der es mÖglich machen soll, US-Flugzeuge mit deutscher Lizenz zu fliegen.




    Frage: Ich habe meinen ständigen Wohnsitz in der BRD aber ein UL aus Italien. Darf ich damit hier fliegen?
    Antwort:

      NEIN ! Dafür benötigst Du eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung. Wie Du die bekommst, siehst Du auf der Seite Technik-Musterzulassung!





    Rubrik: AUSLAND - Anerkennung....
    Frage: Darf man ein ausländisch zugelassenes Ultraleichtflugzeug fliegen?
    Antwort:

      Nein! Einzigste Ausnahme: Man hat auch die entsprechende ausl.Lizenz. In diesem Fall gilt die Gästeflugregelung.



    Frage: Ich habe eine franz.UL-Lizenz und meinen Wohnsitz in der BRD. Darf ich hier mit meinem Luftsportgerät fliegen?
    Antwort:

      NEIN ! Wer in Deutschland als deutscher mit Luftsportfgeräten fliegen will, benötigt die Luftsportgeräte-Lizenz Beiblatt F! Ich verweise auf §28 u.28a LuftVZO. Die franz. Lizenz kann unter bestimmten Bedingungen umgeschrieben werden. Es ist jedoch mind. eine theoretische u. praktische Prüfung in Deutschland nachzuweisen.



    Frage: Ich habe meinen ständigen Wohnsitz in der BRD aber ein UL aus Italien. Darf ich damit hier fliegen?
    Antwort:

      NEIN ! Dafür benötigst Du eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung. Wie Du die bekommst, siehst Du auf der Seite Technik-Musterzulassung!





    Rubrik: Luftrecht und Gewerbliche Nutzung
    Frage: Kann man Online eine Unfallmeldung laut LuftVG/VO abgeben ?
    Antwort:



    Frage: Kann ich mein UL gewerblich einsetzen?
    Antwort:

      ja! Der deutsche Bundestag hat das 11.Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz nach 2. und 3. Lesung verabschiedet. Danach wird die gewerbl. Nutzung erlaubt. Diese Regelung ist im März 1999 in Kraft getreten.
      Nachzulesen im §20 Abs.1 LuftVG




    Frage: Wann ist der Luftraum "F" aktiv ?
    Antwort:

      Den Luftraum "F" gibt es nur in der Umgebung von "unkontrollierten" Flugplätzen und dieser ist nur aktiv, wenn an diesem Flugplatz An-bzw.Abflüge nach Instrumentenflugregeln(IFR) stattfinden. Infos bekommt man bei der zuständigen Luftaufsicht oder bei der zuständigen FIS-Stelle.



    Frage: Ist eine gewerbliche Vercharterung vom Gesetz her erlaubt oder nicht und wie ist das mit Photoflügen gegen Entgelt?
    Antwort:

      Beides erlaubt!



    Frage: Darf die Ausbildung ohne Flugtauglichkeit begonnen werden?
    Antwort:

      Jein!
      Für die Theorie spielt es sicherlich keine Rolle. Deshalb darf grundsätzlich mit der Ausbildung begonnen werden. Bevor allerdings mit dem praktischen Ausbildungsunterricht begonnen werden kann, muß das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 dem Ausbildungsbetrieb vorliegen. Ich möchte hier keinem empfehlen vorher zu beginnen, da dies zu hohen Kosten führt ohne jemals den Flugschein zu erhalten wenn der Arzt "NEIN" sagt. Mehr dazu im §24+24a der LuftVZO (siehe Download-Luftverkehrsgesetze)Der Ausbildungsleiter einer seriösen Flugschule wird darauf bestehen, das die Tauglichkeit vorher erbracht wird.



    Frage: Wer ist für das Flugzeug und dessen Betriebstüchtigkeit verantwortlich ?
    Antwort:

      Der Halter hat das Flugzeug in einem solchen Zustand zu erhalten und so zu betreiben, daß kein anderer gefährdet und geschädigt wird.




    Frage: Muß ich für mein Flugzeug ein Bordbuch und ein Flugbuch führen?
    Antwort:

      Ein Bordbuch schreibt der §30 LuftBO nicht vor! Jedoch freue ich mich bei jeder JNP wenn der Halter eins führt! Ein Bordbuch dient auch als Lebenslaufnachweis für das Flugzeug und kann bei einem Verkauf nützlich sein! Ich persönlich würde kein Flugzeug kaufen ohne eine L-Akte (Bordbuch)! Ein Flugbuch ist der persönliche Nachweis der geflogenen Stunden und muß von jedem Piloten geführt werden ! (siehe §120(1)1, §123(1) u.(2) LuftPersV).Der Gesetzgeber schreibt vor, das Betriebsaufzeichnungen zu führen sind und dies kann man am besten in einem Bordbuch! Hinweis: Der Stückprüfschein, Nachprüfscheine, die seit der Zulassung zum Verkehr ausgestellt wurden sind unbedingt an Bord mitzuführen!



    Frage: Darf ich mit einer vorläufigen Verkehrszulassung an Meisterschaften teilnehmen?
    Antwort:

      Dies muß bei der Antragstellung auf VVZ dem LSG-B mitgeteilt werden, damit dies auf dem Zulassungsschein vermerkt werden kann!



    Frage: Müssen alle Forderungen der Bauvorschrift eingehalten werden oder kann man auch in einigen Punkten abweichen.
    Antwort:

      Erfüllen JA!
      Abweichen NEIN!
      In der gültigen Bauvorschrift (BFU95) sind alle Forderungen Mindestforderungen die erfüllt werden müssen! Lese Sie einfach mal durch. Du findest sie unter der Rubrik TECHNIK !




    Frage: Wie ist die rechtliche Situation beim Vorflugcheck?
    Antwort:

      Nach §27 LuftBO hat der LFZ-Führer vor, bei und nach dem Flug sowie in Notfällen an Hand von Klarlisten die Kontrollen vorzunehmen, die für den sicheren Betrieb des LFZ erforderlich sind.
      Dies bedeutet, das nur mit dieser Klarliste (des Herstellers) der vorgeschriebene Check durchgeführt werden kann. Eine Checkliste die man im Kopf hat, wird nicht anerkannt und gilt im Schadensfall als nicht durchgeführt.
      Bitte sorgt dafür, das Eure Flugschüler nur nach Klarlisten die vorgeschriebenen Checks vornehmen! §48 LuftBO ist ebenfalls zu beachten!



    Frage: Darf man nach einer Notlandung wieder starten wenn das Problem behoben ist ?
    Antwort:

      Ja, mit entsprechender telefonischer Genehmigung des zuständigen Luftamtes. In den meisten Fällen ist eine Widerstarterlaubnis kein Problem, zumindest nicht in Rheinland Pfalz und NRW. Siehe hierzu auch Not oder Sicherheitslandung !



    Frage: Müssen UL-Unfälle und Störungen gemeldet werden? Wenn ja, wohin?
    Antwort:

      Natürlich müssen Unfälle und Störungen mit Luftsportgeräten laut LuftVO §5,(6)gemeldet werden! Wer die Gesetzestexte per Mail haben möchte, soll uns schreiben!
      Laut Beauftragungsverordnung sind die Beauftragten Verbände DAeC und DULV zuständig! Für dreiachs gesteuerte Flugzeuge sind also alle Unfälle und Störungen unverzüglich nach Braunschweig an folgende Faxnummer zu senden: 0531-2354011




    Frage: Darf die GPS-Höhenangabe zur Höhenführung verwendet werden.?
    Antwort:

      Nein! Die Höhe über MSL ist nicht die gleiche Höhe wie die vom GPS angezeigte! Genauer gesagt ist die GPS-Höhe über der Fläche des GPS-Sphäroids ausgedrückt und das ist nicht gleichzusetzen mit der Höhe über Grund oder MSL. Außerdem ist die vertikale GPS-Genauigkeit nur etwa 1/6 der horizontalen Genauigkeit.
      Bei dem GPS-Sphäroids handelt es sich um einen mathematischen Mittelwert und nicht um einen absoluten!



    Frage: Muß ein kleiner Schaden beim Betrieb des UL,s gemeldet werden ?
    Antwort:

      JA! §5(4,5)LuftVO Jeder Schaden (auch wenn dieser gering ist) muß an das LSG-B gemeldet werden. Ich kann nur jedem empfehlen diese Meldung abzusetzen da dies sonst Versicherungsprobleme bedeuten kann und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Innerhalb 3 Tagen kurze Faxmeldung reicht: Tel. 0531-2354060 oder Fax 0531-2354066



    Frage: Beim Betrieb meines Flugzeuges mit 2 Personen komme ich auf ein Abfluggewicht von 465Kg. Kann das Folgen haben ?
    Antwort:

      Oh ja! Der Pilot hat auch bei Luftsportgeräten vor jedem Flug zu überprüfen, das die max. Abflugmasse nicht überschritten wird. (Versicherungsschutz erlischt sonst!!). Das Luftsportgerät darf nur anhand des Flughandbuches betrieben werden. Dieses ist an Bord bei jedem Flug mitzuführen.




 
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