Rubrik: ALLGEMEINE FRAGEN
Frage:
Kann man Online eine Unfallmeldung abgeben ?
Antwort:
Frage:
Wo kann man Ul,s mit Floats fliegen bzw. eine Einweisung bekommen. ?
Antwort:
Hierzu liegen uns keine genauen Daten vor. Tatsache ist jedoch, das in Deutschland der Wasserflug
meines Wissens nicht erlaubt ist. Am Gardasee bzw. in Dänemark oder Holland soll so etwas möglich sein. Adressen habe ich aber leider nicht, versuche aber welche zu bekommen. Werde das Thema in einer der nächsten News behandeln.
Frage:Bin ich aufgrund meiner Mitgliedschaft im DAeC beim Luftsport versichert? Ist das zusätzliche Risiko in der Lebensversicherung eingeschlossen?
Antwort:
NEIN und NEIN!
Zur zweiten Frage muß ich dringend empfehlen, der Versicherungsgesellschaft
das erhöhte Risiko mitzuteilen und darum bitten, das sie Dir den Einschluss schriftlich bestättigen. Die Lebensvers. ist ohne Aufgeld, eine Unfallvers. nur mit Aufgeld möglich.
Frage:
Was wird bei den Flugveranstaltungen (Pfingst Rallye u. andere Flüge) verlangt ?
Antwort:
Ausser einer gültigen Lizenz und einem zugelassenen Flugzeug nichts! Die Sportkommission beteiligt sich bei einigen Veranstaltungen sogar an den Kosten für jeden Teilnehmer
Frage:
Gibt es für Mitglieder Rabatt bei den Kosten der LuftKostV?
Antwort:
Jein! Es darf nicht unterschieden werden zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. A
Dllerdings gibt es einen Unterschied in der Mehrwertsteuerberechnung. Mitglieder werden mit 7% berechnet, Nichtmitglieder mit 16%. Dies macht zum Beispiel einen Unterschied von rund 12 Euro bei einer Jahresnachprüfung aus!
Frage:
Wie kann ich Prüfungsrat werden ?
Antwort:
Hier gibt es keine festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Prüfungsräte werden vom LSG-B nach Rücksprache mit den Fachleuten der ULKO ernannt. Besonders möchte ich darauf hinweisen, das es keinen Rechtsanspruch gibt um Prüfungsrat zu werden. Zunächst wird von uns geklärt ob vor Ort überhaupt ein bedarf besteht. Sollte dies der Fall sein, so muss der Bewerber über langjährige Erfahrung im UL-Flugsport verfügen und natürlich entsprechend lange in der Ausbildung tätig sein. Weitere Lizenzen werden positiv bewertet. Ein guter Leumund ist ferner eine Grundvoraussetzung.
Frage:
Welche Feuerlöscheinrichtungen sind an einem Landeplatz (UL) vorgeschrieben ?
Antwort:
Hier gelten die Richtlinien für das Feuerlösch und Rettungswesen an Landeplätzen vom 01.03.83
Der dem Landeplatzhalter gemäß §53Abs.1 in Verbindung mit §
45Abs.1 LuftVZO obliegende ordnungsgemäße Betrieb eines Landeplatzes erfordert die Vorhaltung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten zur Hilfeleistung bei Luftfahrzeugunfällen.
Diese besagen unter anderem in Abschnitt III. 1.1:
Auf Landeplätzen, auf denen nur Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Flugmasse bis zu 2000KG verkehren, ist ein Kraftfahrzeug (nicht mit Anhänger), möglichst mit geländegängiger
Bereifung, mit folgender Mindestausstattung vorzuhalten:
- zwei Handfeuerlöscher mit je 12Kg Trockenlöschpulver
- zwei Handfeuerlöscher mit je 6Kg Trockenlöschpulver
- ersatzweise einer davon mit Kohlendioxyd-(CO²)-Füllung.
Vorschriften für Gebäude,Tankstellen,Werkstätten usw. werden hiervon nicht berührt. Die Geräte müssen amtlich geprüft und zugelassen sein.
Frage: Die magnetische Erdachse verschiebt sich jährlich, Warum u.Wieso ?
Antwort:
Ich versuchs mal einfach!
Unsere Erde besteht aus verschiedenen Schichten. Die Schicht auf der wir rumlaufen ist Erde,Steine oder schlichtweg Dreck. Dort sind eben auch etliche Stellen mit
Eisenhaltigem Gestein. Die sind aber hierfür nicht verantwortlich, sondern die nächsten Schichten. Und zwar gibt es eine Schicht aus flüssigem Gestein (Lava) mit einem Zentrum
aus flüssigem Eisen und dieses ist für das Magnetfeld verantwortlich. Da diese Schicht eben flüssig ist bewegt sie sich ganz langsam und das Magnetfeld der Erde auch.
Frage: Kann ich meine Halterhaftpflichtversicherung in den Wintermonaten abmelden?
Antwort:
Ja natürlich kannst Du das, aber davon rate ich Dir ab!
1. Die Zulassung erlischt sofort! Die Versicherung gibt eine Meldung an das LSG-B!
2. Du mußt eine neue Zulassung beantragen und die kostet wieder Gebühren.
3. Monatsverträge sind meistens teuerer als Jahresverträge.
4. Ist das Gerät Musterzugelassen worden bevor die neue Lärmschutzverordnung in Kraft getreten ist, mußt Du auch noch eine neue Lärmmeßung (mind. DM1.000,--) nachweisen. Bei Geräten, die in den letzten zwei Jahren Musterzugelassen wurden entfällt dies!
Also auch hier kann ich nur abraten!
Frage:
Gibt es schon EU-Gesetze für Luftsportgeräte ?
Antwort:
Unseres Wissens gibt es z.Zt. keine EU-Regelungen für Luftsportgeräte. EU-Gesetze für die allgemeine Luftfahrt gibt es im Fachhandel.
Frage:
Ist es richtig, das man auf allen Flugplätzen landen darf (wie E-Klasse)?
Antwort:
NEIN, bisher gibt es keine Regelung die dies genehmigt!
Frage:
Gibt es schon Bestimmungen für eine EU-Zulassung ?
Antwort:
NEIN, Ultraleichtfliegen ist weiterhin national geregelt.
Frage:
Das Jahr 1800 und 1900 waren keine Schaltjahre. Wie ist das bei dem Jahr 2000 ?
Antwort:
Oh man, hier werden ja Fragen gestellt. Das Jahr 2000 ist ein Schaltjahr. Der Hintergrund ist, ein Sonnenjahr
beträgt 365,2422 Tage. Dieser Überschuss von 0,2422 Tagen wird durch den zusätzlichen Tag im Schaltjahr nur ungenau ausgeglichen.
dadurch entsteht nämlich wiederum ein kalendarisches Defizit von 0,0312 Tagen in vier Jahren, also von 3,12 Tagen in 400 Jahren. Diese 3,12 Tage gleicht wiederum die Regelung weitgehend aus, dass
nur jedes vierte Säkularjahr ein Schaltjahr ist. Die Restdifferenz in 400 Jahren beträgt dann nur noch 0,12 Tage
Frage:
Wie ist der Stand bei den EMV-Gebühren ?
Antwort:
Viel kann man dazu nicht sagen. Der DAeC Vorstand hat beim Mainzer Gericht Berufung eingelegt. Die Post versucht die Berufung zu verhindern.
Eine Entscheidung wird voraussichtlich im November erwartet. Wir werden in den NEWS berichten.
Frage:
Frage zu VLA zugelassenen Typen:
Zunehmend gibt es UL Flugzeuge auch in einer VLA Version, die wahrscheinlich fast baugleich sind.
Ist es statthaft, mit einer UL - Lizenz ein VLA zugelassenes Flugzeug zu fliegen, wenn das tatsächliche Abfluggewicht von 450kg eingehalten wird ?
Antwort:
Nein! Mit dem SPL-F (Sportpilotenlizenz-Beiblatt-F) darf man nur Flugzeuge mit einer Mike Zulassung fliegen. Es gibt lediglich zwei Eintragungen
über berechtigte Muster. Dies sind dreiachs-und /oder gewichtskraftgesteuerte Muster.
Frage: Gibt es schon Ultraleichte Hubschrauberumschulung ?
Antwort:
NEIN! In Deutschland fliegen diese sogenannten "UL"-Hubschrauber in der Experimental Klasse.
Hierfür ist der PHPL erforderlich. Die UL-Hubschrauberausbildung wird es so schnell auch nicht geben. An dieser Stelle möchte ich
vor folgendem warnen: In einer UL-Zeitschrift wurde vor kurzem Berichtet, das manche Anbieter bzw. Hersteller von UL-Drehflüglern
eine sogenannte Schmalspurausbildung anbieten damit das Gerät nicht gleich zu Schrott geflogen wird! Als letztern Satz
steht dann: " Hier nützt dies aber leider nichts!"
Ich möchte dringend vor solchen "Schmalspurausbildungen" ( Selbstmordausbildung ?) warnen!
Frage: Muß man eigentlich noch einen Helm beim UL-Fliegen tragen ?
Antwort:
Jaaaain!
§3 (2) LuftBO besagt, das Pilot und Passagier mit einem geeigneten Kopfschutz
ausgerüstet sein muss (und jetzt kommts,) zur Abwehr von Verletzungen bei Unfällen oder sonstigen Störungen. Der Beauftragte kann weitere Ausnahmen zulassen. Generell ist ab 1999 per NFL der vorgeschriebene Kopfschutz bei modernen geschlossenen Ultraleichtflugzeugen aufgehoben.
Frage: Wird der angebotene Refresher-Lehrgang auch als FL-Fortbildung anerkannt ?
Antwort:
NEIN!, Um die Lehrberechtigung verlängert zu bekommen, muß ein spez. Fluglehrerfortbildungslehrgang besucht werden.
Dies muss kein spez. Lehrgang für Luftsportgeräte sein sondern es reicht aus an irgend einem PPL-Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Dieser wird vom LSG-B anerkannt!
Frage: Gibt es wie bei anderen Sportarten auch ein Leistungsabzeichen für UL-Flieger ?
Antwort:
Ja! Der "Kolibri" ist das FAI-Leistungsabzeichen für UL-Flieger. Diesen gibt es in Bronze,Silber und Gold.
Die Bedingungen um dieses Leistungsabzeichen zu bekommen sind unter anderem auch im Fliegertaschenkalender abgedruckt.
Frage:Aus privaten Gründen möchte
ich mein UL vorübergehend abmelden . Was muß ich tun?
Antwort:
Bei einer Verkehrszulassung hast Du ein Lufttüchtigkeitszeugnis bekommen. Dieses ist aber nur gültig
mit einem gültigen Nachprüfschein der zusammen mit dem Lufttüchtigkeitszeugnis den Nachweis der Zulassung darstellt!
Hast Du keine Jahresnachprüfung (JNP), dann hast Du auch keine Zulassung wobei das Lufttüchtigkeitszeugnis
immer noch in Deinem Besitz ist und bleibt.
Ist jedoch die Versicherung erloschen (weil z.B. nicht bezahlt), dann ist das Lufttüchtigkeitszeugnis sofort einzuziehen.
(§10LuftVZO)! Vorsicht bei ganz alten Flugzeugen! Evt. neue Lärmmessung erforderlich!
Rubrik: TECHNIK Personen
Frage:
Wie kann ich Prüfer Klasse V werden ?
Antwort:
Für Prüfer der Klassen 1,2,3 gibt es keine Probleme. Die Lizenz wird umgeschrieben/erweitert auf Klasse V.
Für andere Personen ist ein Lehrgang vorgeschrieben. Vorausetzung sind sehr gute Kenntnisse im Flugzeugbau, Gemischtbauweisen-GFK/CFK, Holz,Metall und Motorenkunde.
Es sei allerdings auch hier erwähnt, das für das LSG-B z.Zt. etwa 200 Prüfer tätig sind. Hiervon haben etliche schon Probleme die Soll-Prüfungen zu erfüllen die notwendig sind um die Lizenz zu verlängern. Es besteht zwar ein Rechtsanspruch auf die Prüferlizenz wenn die Bedingungen erfüllt sind aber es gibt keinen Rechtsanspruch um für das LSG-B tätig zu werden. Ein interner Vertrag mit dem LSG-B ist aber notwendig um als Prüfer Klasse V tätig zu werden. Weitere Auskünfte erteilt das LSG-B in Braunschweig.
Rubrik: TECHNIK Flugzeug
Frage:
Was ist bei Änderung eines Musterzugelassenen Flugzeuges zu tun,(hier Einbau eines stärkeren Motors)
Antwort:
- 1. Die Änderung des zugel. Musters muß den
Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge (BFU-95) entsprechen!
- 2. Eine Änderung des zugel. Musters, die sich auf seine Lufttüchtigkeit auswirken kann, ist vor Durchführung dem Luftsportgerätebüro (LSG-B) mitzuteilen.
- 3. Wird diese Änderung nach (Punkt2) nicht von dem Entwicklungsbetrieb oder dem Hersteller vorgenommen, kann das LSG-B die Stellungnahme des Entwicklungsbetriebes oder des Herstellers einholen.
- 4. Es ist eine ergänzende Musterprüfung durchzuführen.
Frage: Ich habe mir aus USA einen Holzpropeller mitgebracht. Darf ich den auf meinem Flugzeug montieren?
Antwort:
Ja montieren darfst Du ihn aber Deine Zulassung des Flugzeuges ist im gleichen Moment erloschen. Ich rate dringend von solchen Aktionen ab da dies Versicherungsrechtliche Probleme mit sich bringen kann. In einem Schadensfall wird nach dem i-pünkchen gesucht und dort würden sie ihn finden. Was anderes ist es, wenn der Propeller im Gerätekennblatt als verwendbar eingetragen ist. Ein gültiges Kennblatt für Dein Flugzeug hat Dein Prüfer oder ist über unsere Seite FLUGZEUGE abzurufen!
Frage: Müssen alle Forderungen der Bauvorschrift eingehalten werden oder kann man auch in einigen Punkten abweichen.
Antwort:
Erfüllen JA!
Abweichen NEIN!
In der gültigen Bauvorschrift (BFU95) sind alle Forderungen Mindestforderungen die erfüllt werden müssen! Lese Sie einfach mal durch. Du findest sie unter der Rubrik TECHNIK !
Frage:
Kann ich kleinere Reparaturen an meinem Luftsportgerät selbst durchführen und müssen diese abgenommen werden?
Antwort:
2 x JA !
Die Wartung sowie kleine Reparaturen und kleine Änderungen unterliegen
Nachprüfungen zur Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten. Besonders aus
"Versicherungstechnischen" Gründen sollte dies unbedingt beachtet werden.
Nachprüfungen können auch angeordnet werden, wenn dem Beauftragten Mängel bekannt werden, die die Lufttüchtigkeit beinträchtigen können. Wir warnen ausdrücklich vor Reparaturen an sogenannten Composite Flugzeugen da hier für meistens die Qualifikation bzw die technischen Hilfsmittel und Voraussetzungen fehlen!
Frage: Welche Fangleinen sind am besten geeignet um die Verbindung zwischen FL-Holm und Rettungssystem herzustellen ?
Antwort:
Für die Verbindung solltest Du flache Kevlarleinen nehmen die an den Aufhängepunkten nochmals mit einem Kunststoff ummantelt ist. Auf keinen Fall sollte man Stahlseile nehmen und diese z.B. als Schlinge um den Flügelholm legen! Bei einer Auslösung des Rettungssystems tretten
solche Kräfte auf, das der Holm mit dem Seil glatt durchtrennt werden kann. Aus diesem Grund sind Kevlarbänder die bessere Wahl!
Frage: Ich kann ein 450Kg Rettungsgerät aus dem Ostblock bekommen. Darf ich das nutzen ?
Antwort:
Da ich nicht weiß um welches Gerät es sich handelt, NEIN!
Ich verweise deshalb auf die Seite "TECHNIK" und der Rettungssysteme. Alles was dort nicht aufgeführt ist, darf an deutschen Luftsportgeräten nicht verwendet werden!
Frage: Verlängert sich der Packintervall für meinen Schirm, wenn dieser in einem geschlossenen Flugzeug montiert ist ?
Antwort:
Das kommt darauf an! Zu Deinem Schirm bekommst Du auch ein Handbuch und da steht es drin. Für das Rescue 325/400 ist der Intervall
bei Außenmontage 1 Jahr und bei Innenmontage 3 Jahre! Dies gilt aber nur für dieses System. Hinweis: Ein Repack darf nur ein lizensierter
Packer durchführen, normale Rettungsfallschirmpacker sind dies nicht! Siehe hierzu die Seite "TECHNIK / RETTUNGSSYSTEME"
Frage: Das USH520-Rettungsgerät ist zugelassen für 520Kg. Darf ich jetzt die 450Kg max.Abflugmasse überschreiten?
Antwort:
Au Backe, natürlich NEIN!
Warum es dieses Gerät gibt, weiß ich zwar nicht, auf jeden Fall bitte dabei folgendes beachten: Dieses Gerät deckt den Bereich bis 520Kg Abflugmasse zwar ab aber
Luftsportgeräte dürfen nur bis 450Kg maximale Abflugmasse betrieben werden. Und dies bitte ich zu beachten, da es ansonsten Versicherungstechnisch sehr böse enden kann!
Die Gefahr besteht, das durch die Werbeaussagen viele meinen, jetzt könne man die 450Kg überschreiten. Davor kann ich allerdings nur warnen!
Frage: Mir wurde gesagt, Leichthubschrauber u. Gyrokopter sind mittlerweile zugelassen. Wie bekomme ich genaue Infos ?
Antwort:
Zugelassen sind Leichthubschrauber bisher als Experimental nicht als UL! Die Leichthubschrauber werden aber die D-Mike Zulassung erhalten. Voraussetzung für den Flugbetrieb wird aber ein
herkömlicher Hubschrauberschein sein (PPL-E). Beispiel: Geschult wird auf einem Robinson R22 mit anschließender Umschulung auf Leichthubschrauber der Kennung D-Mike. Die Kosten für einen ganz normalen Hubschrauberschein sind also einzukalkulieren.
Gyrokopter sind in der Erprobung aber noch nicht endgültig zugelassen.
Der Luftsportgerätebüro hat die Beauftragung bekommen. An der Zulassung wird in Brüssel (EU) gearbeitet. Genaue Infos hierueber kann das LSG-B liefern. Tel. 0531-2354060
Rubrik: AUSLAND - von Deutschland nach ....
Frage:
Darf ein deutscher UL-Pilot der nur den SPL-F hat, nach Österreich einfliegen ?
Antwort:
Nein! Erst jetzt (Juni 2000) wurde uns von Austria Control mitgeteilt, das ein deutscher nur mit gültigem PPL-A oder B nach Österreich einfliegen darf, da der deutsche UL-Schein nicht anerkannt wird. Austro Control beruft sich dabei auf nicht "ICAO" konforme Ausbildung. Es gibt aber keinen internationalen UL-Schein sondern Ultraleichte sind nach wie vor immer national geregelt. Die deutsch zugelassenen Ultraleichtflugzeuge werden in 8 europ. Ländern anerkannt, unter anderem auch in Österreich. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt um mit Österreich einen bilateralen Vertrag auszuhandeln.
Per datum 02.02.2002 ist dieser Fall immer noch nicht geregelt. Wir nehmen am Montag den 04.03.2002 selber Kontakt mit dem Verkehrsministerium auf.
Frage: Wie kann ich meine deutsche UL-Lizenz in USA nutzen ?
Antwort:
Überhaupt nicht!
In den USA kannst Du mit der deutschen Lizenz ein deutsch zugelassenes UL fliegen oder aber ohne jegliche Lizenz
ein sogenanntes Microlight. Anmerkung: Die FAA bearbeitet z.zt. einen Vorschlag der es mÖglich machen soll,
US-Flugzeuge mit deutscher Lizenz zu fliegen.
Frage: Ich habe meinen ständigen Wohnsitz in der BRD aber ein UL aus Italien. Darf ich damit hier fliegen?
Antwort:
NEIN ! Dafür benötigst Du eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung. Wie Du die bekommst, siehst Du auf der Seite Technik-Musterzulassung!
Rubrik: AUSLAND - Anerkennung....
Frage:
Darf man ein ausländisch zugelassenes Ultraleichtflugzeug fliegen?
Antwort:
Nein! Einzigste Ausnahme: Man hat auch die entsprechende ausl.Lizenz.
In diesem Fall gilt die Gästeflugregelung.
Frage: Ich habe eine franz.UL-Lizenz und meinen Wohnsitz in der BRD. Darf ich hier mit meinem Luftsportgerät fliegen?
Antwort:
NEIN ! Wer in Deutschland als deutscher mit Luftsportfgeräten fliegen will, benötigt die Luftsportgeräte-Lizenz Beiblatt F!
Ich verweise auf §28 u.28a LuftVZO. Die franz. Lizenz kann unter bestimmten Bedingungen umgeschrieben werden. Es ist jedoch mind. eine theoretische u. praktische Prüfung in Deutschland nachzuweisen.
Frage: Ich habe meinen ständigen Wohnsitz in der BRD aber ein UL aus Italien. Darf ich damit hier fliegen?
Antwort:
NEIN ! Dafür benötigst Du eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung. Wie Du die bekommst, siehst Du auf der Seite Technik-Musterzulassung!
Rubrik: Luftrecht und Gewerbliche Nutzung
Frage:
Kann man Online eine Unfallmeldung laut LuftVG/VO abgeben ?
Antwort:
Frage:
Kann ich mein UL gewerblich einsetzen?
Antwort:
ja!
Der deutsche Bundestag hat das 11.Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz nach 2. und 3. Lesung verabschiedet. Danach wird die gewerbl. Nutzung erlaubt. Diese Regelung ist im März 1999 in Kraft getreten.
Nachzulesen im §20 Abs.1 LuftVG
Frage: Wann ist der Luftraum "F" aktiv ?
Antwort:
Den Luftraum "F" gibt es nur in der Umgebung von "unkontrollierten" Flugplätzen und dieser ist nur aktiv, wenn an diesem Flugplatz
An-bzw.Abflüge nach Instrumentenflugregeln(IFR) stattfinden. Infos bekommt man bei der zuständigen Luftaufsicht oder bei der zuständigen FIS-Stelle.
Frage: Ist eine gewerbliche Vercharterung vom Gesetz her erlaubt oder nicht und wie ist das mit Photoflügen gegen Entgelt?
Antwort:
Frage:
Darf die Ausbildung ohne Flugtauglichkeit begonnen werden?
Antwort:
Jein!
Für die Theorie spielt es sicherlich keine Rolle.
Deshalb darf grundsätzlich mit der Ausbildung begonnen werden. Bevor allerdings
mit dem praktischen Ausbildungsunterricht begonnen werden kann, muß das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 dem Ausbildungsbetrieb vorliegen. Ich möchte
hier keinem empfehlen vorher zu beginnen, da dies zu hohen Kosten führt ohne jemals den Flugschein zu erhalten wenn der Arzt "NEIN" sagt. Mehr dazu im §24+24a der LuftVZO
(siehe Download-Luftverkehrsgesetze)Der Ausbildungsleiter einer seriösen Flugschule
wird darauf bestehen, das die Tauglichkeit vorher erbracht wird.
Frage: Wer ist für das Flugzeug und dessen Betriebstüchtigkeit verantwortlich ?
Antwort:
Der Halter hat das Flugzeug in einem solchen Zustand zu erhalten und so zu betreiben, daß kein anderer gefährdet und geschädigt wird.
Frage: Muß ich für mein Flugzeug ein Bordbuch und ein Flugbuch führen?
Antwort:
Ein Bordbuch schreibt der §30 LuftBO nicht vor! Jedoch freue ich mich bei jeder JNP wenn der Halter eins führt! Ein Bordbuch dient auch als Lebenslaufnachweis für das Flugzeug und kann bei einem Verkauf nützlich sein! Ich persönlich würde kein Flugzeug kaufen ohne eine L-Akte (Bordbuch)! Ein Flugbuch ist der persönliche Nachweis der geflogenen Stunden und muß von jedem Piloten geführt werden ! (siehe §120(1)1, §123(1) u.(2) LuftPersV).Der Gesetzgeber schreibt vor, das Betriebsaufzeichnungen zu führen sind und dies kann man am besten in einem Bordbuch! Hinweis: Der Stückprüfschein, Nachprüfscheine, die seit der Zulassung zum Verkehr ausgestellt wurden sind unbedingt an Bord mitzuführen!
Frage: Darf ich mit einer vorläufigen Verkehrszulassung an Meisterschaften teilnehmen?
Antwort:
Dies muß bei der Antragstellung auf VVZ dem LSG-B mitgeteilt werden, damit dies auf dem Zulassungsschein vermerkt werden kann!
Frage: Müssen alle Forderungen der Bauvorschrift eingehalten werden oder kann man auch in einigen Punkten abweichen.
Antwort:
Erfüllen JA!
Abweichen NEIN!
In der gültigen Bauvorschrift (BFU95) sind alle Forderungen Mindestforderungen die erfüllt werden müssen! Lese Sie einfach mal durch. Du findest sie unter der Rubrik TECHNIK !
Frage: Wie ist die rechtliche Situation beim Vorflugcheck?
Antwort:
Nach §27 LuftBO hat der LFZ-Führer vor, bei und nach dem Flug sowie in Notfällen
an Hand von Klarlisten die Kontrollen vorzunehmen, die für den sicheren Betrieb des LFZ erforderlich sind.
Dies bedeutet, das nur mit dieser Klarliste (des Herstellers) der vorgeschriebene Check durchgeführt werden kann.
Eine Checkliste die man im Kopf hat, wird nicht anerkannt und gilt im Schadensfall als nicht durchgeführt.
Bitte sorgt dafür, das Eure Flugschüler nur nach Klarlisten die vorgeschriebenen Checks vornehmen!
§48 LuftBO ist ebenfalls zu beachten!
Frage:
Darf man nach einer Notlandung wieder starten wenn das Problem behoben ist ?
Antwort:
Ja, mit entsprechender telefonischer Genehmigung des zuständigen Luftamtes. In den meisten Fällen ist eine Widerstarterlaubnis kein Problem, zumindest nicht in Rheinland Pfalz und NRW. Siehe hierzu auch
Not oder Sicherheitslandung !
Frage:
Müssen UL-Unfälle und Störungen gemeldet werden? Wenn ja, wohin?
Antwort:
Natürlich müssen Unfälle und Störungen mit Luftsportgeräten laut LuftVO §5,(6)gemeldet werden!
Wer die Gesetzestexte per Mail haben möchte, soll uns schreiben!
Laut Beauftragungsverordnung sind die Beauftragten Verbände DAeC und DULV zuständig! Für dreiachs gesteuerte Flugzeuge sind also alle Unfälle und Störungen unverzüglich nach Braunschweig an folgende Faxnummer
zu senden: 0531-2354011
Frage:
Darf die GPS-Höhenangabe zur Höhenführung verwendet werden.?
Antwort:
Nein! Die Höhe über MSL ist nicht die gleiche Höhe wie die vom GPS angezeigte!
Genauer gesagt ist die GPS-Höhe über der Fläche des GPS-Sphäroids ausgedrückt und das ist nicht gleichzusetzen mit der Höhe
über Grund oder MSL. Außerdem ist die vertikale GPS-Genauigkeit nur etwa 1/6 der horizontalen Genauigkeit.
Bei dem GPS-Sphäroids handelt es sich um einen mathematischen Mittelwert und nicht um einen absoluten!
Frage: Muß ein kleiner Schaden beim Betrieb des UL,s gemeldet werden ?
Antwort:
JA! §5(4,5)LuftVO Jeder Schaden (auch wenn dieser gering ist) muß an das LSG-B gemeldet werden. Ich kann nur jedem empfehlen diese Meldung abzusetzen da dies sonst
Versicherungsprobleme bedeuten kann und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Innerhalb 3 Tagen kurze Faxmeldung reicht: Tel. 0531-2354060 oder Fax 0531-2354066
Frage: Beim Betrieb meines Flugzeuges mit 2 Personen komme ich auf ein Abfluggewicht von 465Kg. Kann das Folgen haben ?
Antwort:
Oh ja! Der Pilot hat auch bei Luftsportgeräten vor jedem Flug zu überprüfen, das die max. Abflugmasse nicht überschritten
wird. (Versicherungsschutz erlischt sonst!!). Das Luftsportgerät darf nur anhand des Flughandbuches betrieben werden. Dieses ist an Bord bei jedem Flug mitzuführen.